Was ist das Golden Visa oder Goldene Visum?
In Spanien legt das Gesetz 14/2013 vom 27. September 2013 zur Förderung und Internationalisierung des Unternehmertums neue Gründe für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien fest, von denen einer die Investition in die Wirtschaft des Landes ist. Das Golden Visa ermöglichte es seinem Inhaber, legal in Spanien zu leben und zu arbeiten, und war damit eine der attraktivsten Optionen für ausländische Käufer, die Luxusimmobilien erwerben wollten. Dieses Visum öffnete nicht nur die Türen nach Spanien, sondern auch in den Schengen-Raum, was die freie Bewegung in großen Teilen Europas ermöglichte.
Wichtig: Seit dem Inkrafttreten des Real Decreto-ley 8/2024 am 14. April 2025 ist die Möglichkeit, ein Golden Visa durch Immobilieninvestitionen zu erhalten, in Spanien nicht mehr verfügbar. Andere Investitionsformen bleiben vorerst bestehen.
Vorteile des Golden Visa
- Einfachheit der Beantragung: Die Dokumente konnten am Wohnort über das Konsulat beschafft werden, ohne das Land verlassen zu müssen. Es konnte auch ausgestellt werden, ohne Spanien zu verlassen, wenn man sich legal im Land aufhielt.
- Schnelligkeit der Bearbeitung: Der Prozess war relativ schnell: 10 Tage für ein Visum und 20 Tage für eine Aufenthaltserlaubnis.
- Flexibilität bei der Beantragung: Es war möglich, ein Goldenes Visum zu erhalten, auch ohne auf die Eintragung der Immobilie im Grundbuch zu warten, obwohl es in diesem Fall für einen Zeitraum von 6 Monaten ausgestellt wurde.
- Familienvorteile: Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder bis 18 Jahre sowie in besonderen Fällen erwachsene Kinder) konnten das Visum gleichzeitig mit dem Hauptantragsteller beantragen, und alle hatten das Recht, in Spanien zu arbeiten.
- Anfängliche Aufenthaltserlaubnis: Die erste Aufenthaltskarte wurde für einen Zeitraum von 2 Jahren ausgestellt.
- Flexibilität beim Aufenthalt: Es war nicht erforderlich, mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien zu bleiben; es reichte aus, das Land einmal während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis zu besuchen.
- Steuerlicher Wohnsitz: Das Goldene Visum ermöglichte es, weiterhin in einem anderen Land steuerlich ansässig zu sein, was für viele Investoren ein großer Vorteil war.
Nachteile des Golden Visa
- Investitionsanforderung: Eine relativ hohe Investition war erforderlich, um das Golden Visa zu erhalten.
- Erhaltung der Investition: Es war notwendig, den Investitionsbetrag beizubehalten, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
- Steuerlicher Wohnsitz: Die Beibehaltung des steuerlichen Wohnsitzes in einem anderen Land konnte die spätere Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis oder der spanischen Staatsbürgerschaft erschweren.
Anforderungen für die Registrierung des Golden Visa
Um das Golden Visa in Spanien zu erhalten, war bis April 2025 eine Mindestinvestition in eine der folgenden Kategorien erforderlich:
- Staatsanleihen: 2.000.000 €
- Aktien und Bankeinlagen: 1.000.000 €
- Immobilien: 500.000 € (nicht mehr gültig ab April 2025)
Diese Art von Visum gilt auch weiterhin für Investoren, die ein Investitionsprojekt vorbereiten, das auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, sozioökonomische Investitionen oder Innovation in Wissenschaft und Technologie abzielt.
Wenn Sie weiterhin in Spanien investieren möchten, empfehlen wir, sich von einem Fachanwalt oder Berater über die neuen alternativen Möglichkeiten zum Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung beraten zu lassen.
Dokumentationsanforderungen für den Investor und seine Familienangehörigen
- Keine Vorstrafen oder laufenden Strafverfahren.
- Verfügen über eine öffentliche oder private Krankenversicherung von einer in Spanien akkreditierten Versicherungsgesellschaft.
- Ausreichende finanzielle Mittel, um die Lebenshaltungskosten des Antragstellers und seiner Familienangehörigen zu decken, die eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien beantragen.
Der Antragsprozess
Der Prozess zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Investor in Spanien gliederte sich in 3 Phasen:
- Visum D: Erhalt eines Visum D mit einer Gültigkeit von einem Jahr im spanischen Konsulat.
- Aufenthaltskarte: Beantragung einer Aufenthaltskarte mit einer Dauer von 2 Jahren. Dieser Prozess wurde über die Migrationsbehörden in Madrid abgewickelt und erforderte zwar nicht die physische Anwesenheit des Antragstellers in der Hauptstadt, jedoch war es notwendig, die Formalitäten von Spanien aus abzuschließen.
- Fingerabdrücke: Abnahme der Fingerabdrücke bei der Einwanderungspolizei an dem Ort, an dem die Immobilie registriert ist, und Ausstellung von Aufenthaltskarten für 2 Jahre für den Investor und seine Familienangehörigen.
Aktuelle Daten zur Golden Visa
Seit Einführung dieser Maßnahme vor zehn Jahren wurden in Spanien 10.576 Golden Visa für Immobilieninvestitionen vergeben. Die Hauptprovinzen, in denen Ausländer Häuser gekauft haben, um diese Aufenthaltserlaubnisse zu erhalten, sind Barcelona, Madrid, Málaga, Alicante, die Balearen und Valencia, die 90 % der Genehmigungen ausmachten.
Ein Bericht von Transparency International zeigt, dass die Hauptnutznießer dieses Systems in Spanien chinesische Investoren waren, von denen seit 2013 2.712 chinesische Staatsbürger die Golden Visa erhalten haben. Ihnen folgten die Russen (1.159) und die Iraner (203). Es wurden auch Visa an 179 US-Amerikaner, 177 Briten, 143 Ägypter, 143 Ukrainer und 122 Filipinos vergeben. Weitere Begünstigte waren 114 Mexikaner, 98 Venezolaner und 89 Staatsangehörige Saudi-Arabiens.
Quelle: Transparency International