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Grunderwerbsteuer in der Region Valencia 2024

Der allgemeine Satz der Grunderwerbsteuer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia beträgt 10 % des Kaufpreises. Es gibt weitere ermäßigte Sätze von 8 % und 4 % für einige Sonderfälle und den neuen Satz von 11 % für Verkäufe über 1 Mio. €.

Grunderwerbsteuer in der Region Valencia 2024
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20 Dez., 2022

Was ist die ITP-Steuer?

ITP ist die spanische Abkürzung für Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, also die Grunderwerbsteuer. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die auf den Kauf und Verkauf und die Übertragung von Immobilien sowie auf bestimmte Transaktionen mit dinglichen Rechten, wie Hypotheken, erhoben wird. Sie gilt in bestimmten Fällen auch für den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Zweck der Steuer ist es, Mittel für die Entwicklung der öffentlichen Politiken und die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia zu beschaffen. Es handelt sich um eine Steuer, die zum Wohl der Gesellschaft und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region beiträgt.

Wann gilt das ITP?

Wie bereits erwähnt, gilt die Grunderwerbsteuer in Spanien für die Übertragung von Immobilien, wie z. B. Grundstücke, Gebäude, Geschäftsräume, Wohnungen usw. Sie gilt auch für die Übertragung von Nutzungsrechten, wie Hypotheken, Nießbrauch oder Nutzung und Belegung.

Zahlung der Grunderwerbsteuer in der Region Valencia

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

Die Grunderwerbsteuer wird vom Erwerber des Eigentums, das heißt, vom Käufer bezahlt (obwohl in einigen Fällen der Verkäufer einen Teil oder die Gesamtsteuer übernehmen kann). Es ist wichtig zu beachten, dass die Grunderwerbsteuer eine Steuer ist, die auf den Übertragungswert des Gutes angewendet wird, so dass es notwendig ist, den tatsächlichen Wert des Gutes zu bestimmen, um die entsprechende Steuer zu zahlen.

Wann wird die Grunderwerbsteuer bezahlt?

Bei dem Kauf einer Immobilie ist eine der Schlüsselfragen Wann wird die Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie bezahlt?. Die Grunderwerbsteuer (ITP) ist eine entscheidende Steuer im Prozess des Erwerbs von Gebrauchtimmobilien in Spanien, und ihre Zahlung erfolgt innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens.

Die ITP muss innerhalb einer festgelegten Frist nach der Formalisierung des Kaufs bezahlt werden. Diese Frist beträgt 30 Werktage ab dem Datum der Transaktion der Immobilie. Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Zeitraum ausschließlich Werktage umfasst, wobei Wochenenden und Feiertage ausgeschlossen sind. Es ist entscheidend, die festgelegte Frist für die Zahlung der ITP einzuhalten, um Strafen oder Zuschläge zu vermeiden. Die Pünktlichkeit in diesem Verfahren ist ein wesentlicher Aspekt im Prozess des Kaufs einer Gebrauchtimmobilie.

Als Beispiel: Wenn der Kauf einer Immobilie am 1. Februar 2024 erfolgt, wäre die Frist für die Zahlung der Grunderwerbsteuer (ITP) 30 Werktage ab diesem Datum. Da Werktage Wochenenden ausschließen und die spanische Steuerbehörde den Beginn der Zählung am Tag des Kaufs festlegt, wäre das letzte Datum für diese Zahlung der 13. März 2024.

Februar 2024

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März 2024

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4 5 6 7 8 9 10
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     Arbeitstage vor Ablauf der ITP-Zahlungsfrist
     Tag des Hauskaufs

Zahlungsverfahren für die Grunderwerbsteuer

Für den Immobilienkauf in der Region Valencia, insbesondere in der Provinz Alicante, müssen Sie das Formular 600 für die Zahlung der Grunderwerbsteuer und der Gebühren für beurkundete Rechtsgeschäfte (ITP) verwenden. Dieses Formular ist notwendig für die Selbstveranlagung der Steuer bei Grundstückstransaktionen.

Der Zahlungs- und Einreichungsprozess dieses Formulars kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

  • Online: Sie können die Selbstveranlagung generieren, bezahlen und einreichen, indem Sie das Hilfsprogramm auf der Webseite der Valencianischen Steuerbehörde nutzen. Für diesen Vorgang ist ein digitales Zertifikat unerlässlich.
  • Persönlich: Es ist möglich, die Selbstveranlagung mit dem Hilfsprogramm zu erstellen und dann die Steuer bei einer Partnerbank oder einer Postfiliale zu bezahlen. Anschließend müssen Sie einen Termin vereinbaren, um die Selbstveranlagung im zuständigen Büro einzureichen.

Um Ihre Steuerangelegenheiten in der Provinz Alicante zu erleichtern, finden Sie hier eine Liste der wichtigsten Büros der Steuerbehörde. Diese Büros bieten Dienstleistungen wie die Einreichung von Erklärungen, Informationsanfragen und andere steuerliche Verfahren an.

  • Alicante/Alacant: Plaza de la Montañeta, 8, 03001. Tel: 96 514 97 00.
  • Benidorm: Avenida Beniardá, 2, 03502. Tel: 96 586 04 11.
  • Alcoi/Alcoy: Calle Diego Fernando Montañés, 14, 03801. Tel: 96 554 50 11.
  • Denia: Calle Germans Maristes, 10, 03700. Tel: 96 578 81 11.
  • Elche: Calle Mallorca, 2, 03203. Tel: 96 666 56 55.
  • Elda: Calle Médico José Ferreira Quintana, 29, 03600. Tel: 96 539 21 11.
  • Orihuela: Calle Obispo Rocamora, 49, 03300. Tel: 96 530 59 40.
  • Villena: Calle Ferriz, 11, 03400. Tel: 96 580 03 62.

Bitte überprüfen Sie die Öffnungszeiten, bevor Sie sie besuchen, da diese variieren können. Für weitere Informationen besuchen Sie die offizielle Seite.

Die erforderlichen Unterlagen umfassen unter anderem das Original und eine Kopie des Dokuments, das den steuerpflichtigen Sachverhalt umfasst, und in einigen Fällen die Katasterbescheinigung für das Jahr der Übertragung der Immobilien.

Zahlungsmethoden

In der Regel erfolgt die Zahlung der ITP per Banküberweisung oder Kontoabbuchung, obwohl in einigen Fällen und je nach Gesetzgebung der autonomen Gemeinschaft auch Barzahlungen möglich sind, die jedoch bestimmten Grenzen und Bedingungen unterliegen.

In Fällen, in denen es nicht möglich ist, die ITP innerhalb der festgelegten Fristzu bezahlen ist, können die Steuerzahler eine Stundung oder Ratenzahlung beantragen. Dieser Antrag erfordert die Vorlage des Formulars 600 zusammen mit dem Formular 05, welches dem Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung entspricht. Jeder Fall wird individuell von der Steuerbehörde bewertet, die auf der Grundlage der Umstände des Antragstellers und der Höhe der Steuer entscheidet.


Leitfaden für Einkäufer in Region Valencia

Grunderwerbsteuer in der Comunidad Valenciana

Allgemeiner Steuersatz von 10 %

Die Grunderwerbsteuer (ITP) in der Region Valencia ist eine der höchsten in Spanien. Der ITP-Steuersatz variiert je nach Art der zu übertragenden Immobilie und der Art der Transaktion. In der Comunidad Valenciana beträgt der allgemeine Steuersatz für den Kauf und Verkauf von Immobilien 10 %.

Besonderer Steuersatz von 11%

Ab dem 1. Januar 2023 wird für Erwerbe oder die Eintragung von dinglichen Rechten an Immobilien (mit Ausnahme von Sicherungsrechten), deren Wert eine Million Euro übersteigt, ein besonderer Steuersatz von 11% eingeführt. Für die Anwendung dieser Steuer gelten Käufe, die innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem Datum jeder Transaktion, von demselben Verkäufer für dasselbe Grundstück vorgenommen werden, als eine einzige Transaktion zur Berechnung der Steuer.

Ermäßigter Steuersatz von 8 %

  • Junge Menschen unter 35 Jahren, wenn es sich um den Erwerb ihres ersten Hauptwohnsitzes handelt und sie die Einkommensgrenze für den vorhergehenden Zeitraum nicht überschreiten. Im Jahr 2024 liegt diese Schwelle bei 25.000 € für Einzelpersonen bzw. 40.000 € für Ehepaare.
  • VPO - Vivienda de Protección Oficial (Sozialer Wohnungsbau), die der erste Hauptwohnsitz des Käufers sein wird.

Ermäßigter Steuersatz von 4 %

Für die folgenden Fälle gilt ein ermäßigter Steuersatz von 4 %:

  • Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt sind. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.000 € für die individuelle Besteuerung und bei 47.000 € für die gemeinsame Besteuerung.
  • Wenn es sich um eine Übertragung eines VPO (Sozialer Wohnungsbau) in einer Sondersituation handelt.
  • Wenn die Wohnung der gewöhnliche Wohnsitz einer kinderreichen Familie und eines Alleinerziehenden der allgemeinen Kategorie ist. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.000 € in der Einzelveranlagung oder 47.000 € in der gemeinsamen Veranlagung.
  • Wenn die Wohnung der gewöhnliche Wohnsitz einer kinderreichen Familie und eines alleinerziehenden Elternteils der besonderen Kategorie ist. Die Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 € in der Einzelveranlagung oder 58.000 € in der Zusammenveranlagung.
  • Menschen mit einer Körper- oder Sinnesbehinderung von 65 % oder mehr.
  • Personen mit einer geistigen Behinderung von 33 % oder mehr, nur für den vom Erwerber erworbenen Teil der Immobilie.
  • Immobilien in einem Gebiet, das als fortgeschrittenes Industriegebiet deklariert ist, wenn ein 50%iger Rabatt auf die ICIO (Steuer auf Bauten, Anlagen und Arbeiten) zuvor vom Stadtrat genehmigt wurde. Darüber hinaus müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    • Die Immobilie soll der steuerliche Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens des Erwerbers sein, und in der öffentlichen Urkunde über den Erwerb wird ausdrücklich angegeben, dass die Immobilie für die unternehmerische Tätigkeit des Erwerbers genutzt werden soll.
    • Der Erwerber muss seine Geschäftstätigkeit und seinen steuerlichen Wohnsitz mindestens drei Jahre lang in der Autonomen Gemeinschaft beibehalten, in der sich die Immobilie befindet, es sei denn, der Erwerber stirbt innerhalb dieses Zeitraums.
    • Während dieses Dreijahreszeitraums darf der Erwerber keine Handlungen vornehmen, die den Wert des Erwerbs mindern, die Immobilie verlagern oder die Immobilie aus der unternehmerischen Tätigkeit herausnehmen oder zu anderen Zwecken als dem steuerlichen Wohnsitz oder Geschäftssitz nutzen.
    • dass während dieses 3-Jahres-Zeitraums der Nettobetrag der Geschäftstätigkeit 10 Millionen Euro nicht übersteigt, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des LIS (Körperschaftssteuergesetz).
  • Ab dem 1. Januar 2023 unterliegen Übertragungen von Immobilien, die dazu bestimmt sind, der Hauptsitz oder der Arbeitsplatz von Unternehmen oder professionellen Geschäften mit steuerlichem und sozialem Wohnsitz in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang zu sein, bestimmten Bedingungen, sofern diese Unternehmen oder professionellen Geschäfte die folgenden Anforderungen erfüllen:
    • Etablierung und Aufrechterhaltung des sozialen und steuerlichen Wohnsitzes in einer der Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang während der drei Jahre nach dem Kauf.
    • Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb der drei Jahre nach dem Erwerb, wobei die Verwaltung von Mobil- oder Immobilienvermögen als Haupttätigkeit ausgeschlossen ist.
    • Einstellung und Aufrechterhaltung von mindestens einer Vollzeitkraft, die im allgemeinen Regime der Sozialversicherung registriert ist, während der drei Jahre nach dem Erwerb.

Dies sind zwar die allgemeinsten Fälle, in denen der ermäßigte Steuersatz von 4 % in der Grunderwerbsteuer in der Comunidad Valenciana gewährt wird, aber es gibt noch weitere Ausnahmefälle, über die Sie auf der Website der Generalitat Valenciana oder persönlich bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde weitere Informationen erhalten können.