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ITP in der Region Valencia

Der allgemeine Satz der Grunderwerbssteuer in der Autonomen Region Valencia beträgt 10 % des Wertes des Kaufs. Es gibt weitere ermäßigte Sätze von 8 % und 4 % für einige Sonderfälle.

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20 Dez., 2022

Was ist die ITP-Steuer?

ITP ist die spanische Abkürzung für Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, also die Grunderwerbsteuer. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die auf den Kauf und Verkauf und die Übertragung von Immobilien sowie auf bestimmte Transaktionen mit dinglichen Rechten, wie Hypotheken, erhoben wird. Sie gilt in bestimmten Fällen auch für den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Zweck der Steuer ist es, Mittel für die Entwicklung der öffentlichen Politiken und die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia zu beschaffen. Es handelt sich um eine Steuer, die zum Wohl der Gesellschaft und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region beiträgt.

Wann gilt das ITP?

Wie bereits erwähnt, gilt die ITP für die Übertragung von Immobilien, wie z. B. Grundstücke, Gebäude, Geschäftsräume, Wohnungen usw. Sie gilt auch für die Übertragung von Nutzungsrechten, wie Hypotheken, Nießbrauch oder Nutzung und Belegung.

Wer muss das ITP bezahlen?

Die ITP ist vom Erwerber der Immobilie, d. h. dem Käufer, zu zahlen. (obwohl in einigen Fällen der Verkäufer einen Teil oder die gesamte Steuer zahlen kann). Es ist wichtig zu bedenken, dass die ITP eine Steuer ist, die auf den Übertragungswert der Immobilie erhoben wird, so dass es notwendig ist, den tatsächlichen Wert der Immobilie zu bestimmen, um die entsprechende Steuer zu zahlen.

Es ist zu beachten, dass die ITP eine Steuer ist, die zum Zeitpunkt der Übertragung der Immobilie oder der dinglichen Nutzungsrechte gezahlt werden muss. Wird die entsprechende Steuer nicht innerhalb der festgelegten Frist entrichtet, können Strafen und Bußgelder verhängt werden. Es ist daher wichtig, dass Sie sich Ihrer steuerlichen Pflichten bewusst sind und ihnen rechtzeitig und korrekt nachkommen.


Leitfaden für Einkäufer in Region Valencia

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ITP-Steuersatz in der Comunidad Valenciana

Allgemeiner Steuersatz von 10 %

Die Übertragungssteuer (ITP) in der Region Valencia ist eine der höchsten in Spanien. Der ITP-Steuersatz variiert je nach Art der zu übertragenden Immobilie und der Art der Transaktion. In der Comunidad Valenciana beträgt der allgemeine Steuersatz für den Kauf und Verkauf von Immobilien 10 %.

Ermäßigter Steuersatz von 8 %

  • Junge Menschen unter 35 Jahren, wenn es sich um den Erwerb ihres ersten Hauptwohnsitzes handelt und sie die Einkommensgrenze für den vorhergehenden Zeitraum nicht überschreiten. Im Jahr 2022 liegt diese Schwelle bei 25.000 € für Einzelpersonen bzw. 40.000 € für Ehepaare.
  • VPO - Vivienda de Protección Oficial (Sozialer Wohnungsbau), die der erste Hauptwohnsitz des Käufers sein wird.

Ermäßigter Steuersatz von 4 %

Für die folgenden Fälle gilt ein ermäßigter Steuersatz von 4 %:

  • Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt sind. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.000 € für die individuelle Besteuerung und bei 47.000 € für die gemeinsame Besteuerung.
  • Wenn es sich um eine Übertragung eines VPO (Sozialer Wohnungsbau) in einer Sondersituation handelt.
  • Wenn die Wohnung der gewöhnliche Wohnsitz einer kinderreichen Familie und eines Alleinerziehenden der allgemeinen Kategorie ist. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.000 € in der Einzelveranlagung oder 47.000 € in der gemeinsamen Veranlagung.
  • Wenn die Wohnung der gewöhnliche Wohnsitz einer kinderreichen Familie und eines alleinerziehenden Elternteils der besonderen Kategorie ist. Die Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 € in der Einzelveranlagung oder 58.000 € in der Zusammenveranlagung.
  • Menschen mit einer Körper- oder Sinnesbehinderung von 65 % oder mehr.
  • Personen mit einer geistigen Behinderung von 33 % oder mehr, nur für den vom Erwerber erworbenen Teil der Immobilie..
  • Immobilien in einem Gebiet, das als fortgeschrittenes Industriegebiet deklariert ist, wenn ein 50%iger Rabatt auf die ICIO (Steuer auf Bauten, Anlagen und Arbeiten) zuvor vom Stadtrat genehmigt wurde. Darüber hinaus müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    • Die Immobilie soll der steuerliche Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens des Erwerbers sein, und in der öffentlichen Urkunde über den Erwerb wird ausdrücklich angegeben, dass die Immobilie für die unternehmerische Tätigkeit des Erwerbers genutzt werden soll.
    • Der Erwerber muss seine Geschäftstätigkeit und seinen steuerlichen Wohnsitz mindestens drei Jahre lang in der Autonomen Gemeinschaft beibehalten, in der sich die Immobilie befindet, es sei denn, der Erwerber stirbt innerhalb dieses Zeitraums.
    • Während dieses Dreijahreszeitraums darf der Erwerber keine Handlungen vornehmen, die den Wert des Erwerbs mindern, die Immobilie verlagern oder die Immobilie aus der unternehmerischen Tätigkeit herausnehmen oder zu anderen Zwecken als dem steuerlichen Wohnsitz oder Geschäftssitz nutzen.
    • dass während dieses 3-Jahres-Zeitraums der Nettobetrag der Geschäftstätigkeit 10 Millionen Euro nicht übersteigt, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des LIS (Körperschaftssteuergesetz).

Dies sind zwar die allgemeinsten Fälle, in denen der ermäßigte Steuersatz von 4 % im ITP in der Comunidad Valenciana gewährt wird, aber es gibt noch weitere Ausnahmefälle, über die Sie auf der Website der Generalitat Valenciana oder persönlich bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde weitere Informationen erhalten können.