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Steuerreformen in der Region Valencia 2026

Steuerreformen können die Renditen von Investitionen, die Kosten für Immobilienbesitz und Strategien zur Vermögensübertragung erheblich beeinflussen. Die Region Valencia, ein attraktiver Standort für Investitionen in Luxusimmobilien, hat Gesetzesänderungen eingeführt, die sich direkt auf den Erwerb, den Besitz und die Übertragung von hochwertigen Vermögenswerten auswirken werden.

Steuerreformen in der Region Valencia 2026
Kategorien Immobilien,Nachrichten
31 Juli, 2025

Am 31. Mai 2025 markierte die Veröffentlichung des Gesetzes 5/2025 zu steuerlichen Maßnahmen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia im Diari Oficial de la Generalitat Valenciana einen Wendepunkt. Diese Regelung bringt eine Reihe von Steuerreformen mit sich, die direkte Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF), die Grunderwerbsteuer (ITP) und die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) haben.

Aktuelle steuerliche Lage in der Autonomen Gemeinschaft Valencia (Gesetz 5/2025)

Das Gesetz 5/2025 führt bedeutende Änderungen ein, die das steuerliche Umfeld in der Region Valencia neu definieren und deren Auswirkungen bis 2026 und darüber hinaus reichen.

Im Folgenden finden Sie eine vergleichende Tabelle der wichtigsten Steuersätze, die die aktuelle Situation sowie das mögliche Szenario für 2026 zusammenfasst – mit Schwerpunkt auf den für Luxusimmobilienbesitzer relevanten Bereichen.

Steuerart Aktuelle Vergünstigungen Szenario 2026
ISD – Ehegatten, Vorfahren, Nachkommen, Behinderung 99 % Nachlass 99 % Nachlass (unverändert)
ISD – Schenkungen unter Familienangehörigen Variable Ermäßigungen Bis zu 156.000 € Nachlass (neu)
ISD – Schenkungen an Dritte (Gruppe III und IV) 50 % Nachlass 25 % ab 01.06.2026; 50 % ab 01.06.2027
Vermögenssteuer – regionaler Freibetrag 500.000 € (1.000.000 € bei Behinderung) 1.000.000 € (ab 31.12.2025)
IGF – Solidaritätssteuer auf Großvermögen (national, ab >3 M €) Temporär (2023, 2024) Dauerhaft / verlängert (Sätze: 1,7 %, 2,1 %, 3,5 % bei >3 M €)
(wichtige Unsicherheit)
ITP – allgemeiner Wohnimmobilienkauf 10 % 9 % (bis 1 M €) und 11 % (>1 M €) (ab 01.06.2026)
ITP – landwirtschaftliche Grundstücke allgemeiner Satz 4 % (ab 01.06.2025)
AJD – allgemeiner Satz 1,5 % 1,4 % (ab 01.06.2026)
AJD – Projekte von regionalem Interesse Keine spezifische Vergünstigung 50 % Nachlass (ab 01.06.2025)

Vermögenssteuer (IP)

Ab dem 31. Dezember 2025 gilt ein neuer regionaler Freibetrag von 1.000.000 € für alle in der Valencianischen Gemeinschaft ansässigen Personen, die der Vermögenssteuer unterliegen. Das bedeutet, dass die ersten 1.000.000 € des Nettovermögens steuerfrei bleiben. Bisher lag der Freibetrag bei 500.000 €, mit Ausnahme von Menschen mit Behinderung, die bereits 1.000.000 € Freibetrag hatten – ein Unterschied, der nun vereinheitlicht wird.

Trotz dieses 99 % regionalen Nachlasses auf die gesamte Vermögenssteuer bleibt die nationale Solidaritätssteuer auf Großvermögen (IGF) ein wesentlicher Faktor. Diese nationale Steuer gilt für Vermögen über 3 Millionen € mit progressiven Sätzen (1,7 %, 2,1 %, 3,5 %). Jede regional gezahlte Vermögenssteuer kann von der IGF abgezogen werden. Die größte Unsicherheit für 2026 besteht darin, ob die Zentralregierung die IGF über den ursprünglich temporären Zeitraum (2023 und 2024) hinaus verlängert oder dauerhaft etabliert. Sollte die IGF bestehen bleiben, würde dies den regionalen 99 % Nachlass für Hochvermögende praktisch unwirksam machen – unabhängig von regionalen Regelungen.

Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD)

Das Gesetz 5/2025 bestätigt einen 99 % Nachlass auf die Steuerlast bei Erbschaften (mortis causa) und Schenkungen unter Lebenden (inter vivos) an Ehegatten, Vorfahren, Nachkommen und anerkannte Menschen mit Behinderung. Dies entspricht einer nahezu vollständigen Steuerbefreiung für nahe Angehörige.

Zudem werden neue Nachlässe bis zu 156.000 € für Schenkungen zwischen Familienmitgliedern eingeführt, abhängig von Alter und Verwandtschaftsgrad. Diese Übertragungen müssen notariell beurkundet werden.

Für Schenkungen an Begünstigte der Gruppen III (Geschwister, Neffen/Nichten, Onkel/Tanten) und IV (Cousins, nicht verwandte Personen) gilt ein gestaffelter Nachlass von 50 %: 25 % ab dem 1. Juni 2026 und 50 % ab dem 1. Juni 2027.

Grunderwerbsteuer (ITP) und dokumentierte Rechtsakte (AJD)

Das Gesetz 5/2025 bringt wesentliche Änderungen bei ITP und AJD:

  • Neuer reduzierter Satz von 4 % für den Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke, ab dem 1. Juni 2025.
  • Erhöhung des allgemeinen ITP-Satzes für Immobilienkäufe ab dem 1. Juni 2026:
    • 9 % bis zu 1 M €
    • 11 % über 1 M €
  • AJD-Hauptsatz auf 1,4 % reduziert, beginnend am 1. Juni 2026.
  • 50 % Nachlass auf AJD für Immobilientransaktionen, die mit vom Consell anerkannten regionalen Schlüsselprojekten in Zusammenhang stehen, ab dem 1. Juni 2025.

Einkommensteuer (IRPF)

Das Gesetz aktualisiert die regionalen IRPF-Vorteile durch neue Abzüge für Familien und schutzbedürftige Gruppen, wirksam ab dem 1. Juni 2025 (sofern nicht anders angegeben):

  • Geburt, Adoption und Pflegefamilie: Abzüge von 600 € (erstes Kind), 750 € (zweites) und 900 € (drittes und weitere Kinder) – auch in den beiden folgenden Jahren gültig.
  • Menschen mit Behinderung: Abzüge ab 246 €, bei mehreren Betroffenen im Haushalt erhöhte Beträge.
  • Kinderbetreuung und Vereinbarkeit: 15 % Abzug auf Krippenkosten bis zu 297 €, sowie 460 € pro Kind im Alter von 3–5 Jahren (nur für Mutter oder Pflegeperson).
  • Schulausstattung: Bis zu 110 € pro Kind in öffentlichen oder öffentlich geförderten Schulen, einkommens‑ und arbeitslosigkeitsabhängig.
  • Spenden für ökologische, kulturelle oder sprachliche Zwecke: 20 % Abzug auf die ersten 250 € Spenden und 25 % auf den Überschuss.
  • Optische Ausgaben: 30 % Abzug bis zu 100 € pro Steuerpflichtigem für Korrekturbrillen und nicht vorgmontierte Gläser (ab 1. Januar 2025).
  • Maßnahmen gegen Entvölkerung: Verstärkte Abzüge für Einwohner in Gebieten mit Entvölkerungsrisiko (ab 1. Januar 2025).

Steuerliche Auswirkungen und Strategien für Luxusimmobilieninvestoren in der Valencianischen Gemeinschaft

Ab Juni 2026 werden die erhöhten Grunderwerbsteuer (ITP)-Sätze für Immobilien im Luxussegment die Anschaffungskosten deutlich steigern, was potenziell frühere Kaufentscheidungen begünstigt. Gleichzeitig stärken die stabilen und großzügigen Nachlässe bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD), insbesondere für Ehegatten und Nachkommen, die Region Valencia als attraktiven Standort für langfristige Vermögensplanung und generationenübergreifende Transfers von Vermögen.

Diese ITP-Änderung könnte die Nachfrage im Luxusimmobiliensegment ab Mitte 2026 leicht abschwächen. Dennoch könnte die hohe Attraktivität der Region und die ISD-Vorteile diesen Effekt abfedern. Die größte Unsicherheit liegt in der möglichen Verlängerung der Solidaritätssteuer auf Großvermögen (IGF), die für Vermögen über 3 Millionen Euro einen erheblichen Jahresbetrag bedeuten würde und Entscheidungsprozesse bezüglich der Steuerresidenz und Vermögensverteilung beeinflussen könnte.

Steuerlich ansässige Personen in der Gemeinschaft Valencia sind vollständig von diesen Reformen betroffen, während Nicht-Residenten mit Vermögen in Spanien über 3 Millionen Euro ebenfalls die IGF berücksichtigen müssen. Diese steuerliche Thematik betrifft sowohl aktuelle Eigentümer als auch potenzielle internationale Investoren im Luxusimmobilienmarkt der Region.

In diesem Kontext wird eine proaktive Steuerplanung empfohlen, einschließlich der Antizipation einer möglichen Konsolidierung der IGF sowie der Überprüfung von Eigentumsstrukturen und vorhandener Liquidität. Zudem ist es wichtig, die aktuellen ISD-Vorteile vor eventuellen Änderungen zu nutzen. Eine professionelle steuerliche Beratung ist unerlässlich, um Vermögenswerte effizient zu strukturieren, Compliance zu gewährleisten und steuerliche Effizienz in komplexen und sich verändernden Rahmenbedingungen zu maximieren.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie das Luxinmo‑Rechts-Team, um Ihre Steuerlage in der Provinz Alicante ab 2026 zu klären.

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