Ab dem 3. April 2025 hat sich die Regelung für touristische Vermietungen in der Valencianischen Gemeinschaft tiefgreifend geändert. Die obligatorische Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft, der rechtliche Unterschied zwischen touristischer Vermietung und Saisonvermietung sowie die Rolle der Touristischen Registrierungsnummer (NRU) haben ein Ökosystem mit mehr Kontrolle und weniger Fehlinformationen geschaffen.
Dieser Leitfaden erklärt mit Präzision und Klarheit, was erlaubt ist, was nicht, und wie Eigentümer und Investoren legal operieren können – einschließlich realer Beispiele von Luxinmo-Immobilien mit genehmigter touristischer Vermietung.
1. Was hat sich genau im April 2025 geändert?
Die Generalitat Valenciana hat die Regelung der touristischen Nutzung von Wohnungen geändert und den Eigentümergemeinschaften eine entscheidende Rolle eingeräumt. Ab dem 3. April 2025 muss jedes Gebäude in einer außerordentlichen Versammlung die Möglichkeit touristischer Wohnungen genehmigen.
Das bedeutet, dass die Verwaltung in Mehrfamilienhäusern keine Lizenzen mehr automatisch erteilt: Früher musste der Eigentümer nur technische Anforderungen erfüllen; nun muss die Gemeinschaft die touristische Nutzung ausdrücklich genehmigen. Diese Genehmigung wirkt sich auf die Investitionsfähigkeit, das Zusammenleben und das städtische Modell aus.
2. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet: Außerordentliche Versammlung obligatorisch
Die Regelung verlangt, dass die Gemeinschaft für die Erlaubnis touristischer Wohnungen im Gebäude stimmt. Wird sie nicht genehmigt, kann keine touristische Lizenz für die professionelle Vermietungsmodalität beantragt werden.
Dieser Punkt hat den Einstieg von Investoren reduziert, deren einziges Ziel der Kauf für kurzfristige touristische Vermietung (< 10 Nächte) war, und fördert eine stabilere Nutzung sowie ein kontrollierteres Zusammenleben.
3. Was passiert, wenn die Gemeinschaft es NICHT erlaubt?
Wenn die Gemeinschaft die touristische Nutzung nicht genehmigt, kann ein Eigentümer seine Wohnung dennoch über eine Saisonvermietung oder einen Vertrag mit einer Dauer von mehr als 11 Nächten vermieten, da dies nicht als touristische Vermietung, sondern als temporäre Vermietung gemäß LAU gilt.
Das passt zum üblichen Modell an der Küste: Familien vermieten Wohnungen für 2 Wochen oder einen Monat im Sommer. Eliminiert wird die rein touristische Vermietung für wenige Tage.
4. Rechtlicher Unterschied zwischen touristischer Vermietung und Saisonvermietung
| Typ | Dauer | Anforderungen | Steuerlichkeit |
|---|---|---|---|
| Touristische Vermietung | 1–10 Nächte | NRU, Haftpflichtversicherung, Habitabilitätsanforderungen, Genehmigung der Gemeinschaft | Deklaration als wirtschaftliche Aktivität |
| Saisonvermietung | +11 Nächte | Kein NRU oder Gemeinschaftsgenehmigung erforderlich | Einkommensteuer als Kapitalertrag aus Immobilien |
5. Was ist der NRU und warum ist er unerlässlich?
Der NRU (Número de Registro de Uso Turístico) ist der offizielle Code, der eine in Turisme Comunitat Valenciana eingetragene touristische Wohnung identifiziert.
Er ermöglicht die legale Werbung der Immobilie auf Plattformen wie Airbnb, Booking oder Vrbo und garantiert, dass die Wohnung die geforderten technischen und Sicherheitsanforderungen erfüllt.
6. Wie erhält man den NRU Schritt für Schritt
- Den Bescheid über städtebauliche Kompatibilität beim Rathaus beantragen.
- Die Eigentums- und Habitabilitätsdokumente zusammenstellen.
- Eine obligatorische Haftpflichtversicherung abschließen.
- Die verantwortliche Erklärung bei Turisme CV einreichen.
- Den NRU erhalten und seine Aufnahme der Gemeinschaft mitteilen.
Das Verfahren ist kostenlos, kann aber Gebühren für das städtebauliche Dokument oder die obligatorische Versicherung erfordern.
7. Notwendige Dokumente zur Registrierung einer touristischen Wohnung
- Schriftliche Eigentumsurkunde oder einfacher Registerauszug der Wohnung
- Habitabilitätsbescheinigung oder äquivalentes Zertifikat
- Haftpflichtversicherung (gesetzliche Mindestdeckung)
- Bescheid über städtebauliche Kompatibilität
- Unterschriebene verantwortliche Erklärung
8. Wie viel kostet die touristische Lizenz?
Die Eintragung des NRU ist kostenlos. Die realen Kosten entstehen meist aus:
- Haftpflichtversicherung: 120–250 €/Jahr
- Städtebauliche Kompatibilität: 50–200 € je nach Gemeinde
- Technische Zertifikate (falls erforderlich)
9. Sanktionen für Vermietung ohne NRU
Die Generalitat kann Sanktionen zwischen 10.000 und 100.000 € für das Betreiben ohne NRU oder Werbung ohne Lizenz verhängen. Zudem können Plattformen den Anzeigenblockieren, wenn die Registrierungsnummer nicht angegeben wird.
10. Steuerliche Pflichten des Eigentümers
Die touristische Vermietung erzeugt Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, daher muss der Eigentümer:
- Einnahmen und absetzbare Ausgaben in der Einkommensteuer angeben
- MwSt. deklarieren, falls ergänzende Dienstleistungen angeboten werden
- Gäste im *Hospederías de la Policía* registrieren
11. Wo kann ich meine touristische Wohnung legal bewerben?
Wenn deine Wohnung alles Notwendige erfüllt, um beworben zu werden, sind die am häufigsten genutzten Plattformen in der Provinz Alicante:
- Airbnb
- Booking
- Vrbo
- Lodgify
- Holidu
- Expedia
- Kayak
- Spezialisierte Websites für premium Ferienvermietung
Alle verlangen den NRU für die Veröffentlichung von Anzeigen in der Valencianischen Gemeinschaft.
12. Zum Verkauf stehende Wohnungen mit genehmigter touristischer Vermietung
Diese Immobilien sind reale Beispiele, die über eine touristische Lizenz verfügen oder für den legalen Betrieb vorbereitet sind und den Mehrwert im Premium-Markt der Costa Blanca und Ibiza demonstrieren.
Spektakuläre Villa in Jávea
5 Schlafzimmer · 6 Badezimmer · 420 m² · Großes Grundstück · Preis auf Anfrage
Immobilie ansehen (REF 6240)
Moderne Villa am Strand von La Albufereta – Alicante
4 Schlafzimmer · 5 Badezimmer · 350 m² · Pool · Preis auf Anfrage
Immobilie ansehen (REF 6228)
Renovierte traditionelle Villa in der Nähe von Ibiza-Stadt
4 Schlafzimmer · 3 Badezimmer · 280 m² · Natürliche Umgebung · Preis auf Anfrage
Immobilie ansehen (REF 7606)*Diese drei Wohnungen sind Beispiele aus dem Luxinmo-Katalog, die die Anforderungen für touristische Nutzung erfüllen oder bereits über eine Lizenz verfügen. Sie sind ideale Optionen für Investoren, die Rechtssicherheit, Rentabilität und Premium-Lagen in der Valencianischen Gemeinschaft und Ibiza suchen. Bei Interesse können Sie unsere vollständige Liste von zum Verkauf stehenden Wohnungen mit genehmigter touristischer Lizenz einsehen.
13. Zur Miete stehende Wohnungen mit genehmigter touristischer Vermietung
Diese Immobilien verfügen über die touristische Lizenz und sind derzeit für Langzeitmiete oder Ferienvermietung verfügbar.
Mediterrane Villa mit 6 Schlafzimmern – Sant Rafel de Sa Creu (Ibiza)
6 Schlafzimmer · 4 Badezimmer · 300 m² · Grundstück 800 m² · 10.000 €/Monat · Ref. 3631A
Immobilie ansehen (REF 3631A)
Design-Villa – Coveta Fumá, El Campello
4 Schlafzimmer · 3 Badezimmer · 219 m² · 5.500 €/Monat · Ref. 6164A
Immobilie ansehen (REF 6164A)
Modernes Penthouse – El Albir (Alfaz del Pí)
2 Schlafzimmer · 2 Badezimmer · 90 m² · 1.300 €/Monat · Ref. 2315A
Immobilie ansehen (REF 2315A)Hast du noch weitere Fragen? Kontaktiere Luxinmo für rechtliche Beratung und Auswahl von Immobilien mit touristischer Nutzung an der Costa Blanca und Ibiza.
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