Bei Luxinmo verfügen wir über ein spezialisiertes Rechtsteam, das diese Art von Fragen persönlich oder telefonisch beantwortet. Wenn Sie nach der Lektüre dieses Leitfadens eine Bewertung Ihres Falls (Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer, Visum, Immobilienkauf) benötigen, können wir Sie mit aktuellen Kriterien und offiziellen Quellen beraten.
Empfohlene Lektüre: Kann ich in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn ich ein Haus kaufe?
Verlängert der Besitz einer Immobilie die Aufenthaltsdauer?
Nein. Der Besitz einer Immobilie in Spanien verleiht nicht automatisch mehr Aufenthaltstage oder ein Aufenthaltsrecht. Die zulässige Aufenthaltsdauer hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Art des Visums oder der Genehmigung ab, die Sie besitzen – genauso wie bei Personen ohne Eigentum.
Bürger der EU/EWR/Schweiz
Die Einreise und der Aufenthalt von bis zu 3 Monaten sind frei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Registrierung als EU-Bürger in Spanien (Registrierungsbescheinigung) erforderlich, wobei ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung nachgewiesen werden müssen. Der Besitz einer Immobilie kann als Adressnachweis dienen, ersetzt jedoch nicht diese Anforderungen.
Bürger aus Drittstaaten (Nicht-EU)
In der Regel gilt die Schengen-Regelung von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für Kurzaufenthalte (mit oder ohne Visum, je nach Staatsangehörigkeit). Der Besitz einer Immobilie verlängert diese Frist nicht. In Ausnahmefällen kann bei der Ausländerbehörde/Polizei eine Verlängerung des Kurzaufenthalts beantragt werden, wenn triftige Gründe vorliegen (z. B. höhere Gewalt). Diese Verlängerungen sind ermessensabhängig und begrenzt.
Länger als 90 Tage bleiben oder Wohnsitz nehmen
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen oder einen Wohnsitz ist ein nationales Visum und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die Ihrer Situation entspricht. Häufige Optionen sind:
- Nicht erwerbstätiger Aufenthalt: Leben in Spanien ohne Arbeit, mit Nachweis finanzieller Mittel und Krankenversicherung.
- Arbeitnehmer oder Selbständige: erfordert eine Arbeitserlaubnis.
- Studium: für Kurse von mehr als 90 Tagen Dauer.
- Internationales Remote-Arbeiten (digitaler Nomade): spezielles Visum für Remote-Arbeit für Unternehmen außerhalb Spaniens.
Hinweis zur Golden Visa: Der Aufenthaltstitel durch Immobilieninvestition wurde in Spanien abgeschafft und ist seit dem 3. April 2025 nicht mehr verfügbar. Der Besitz von Immobilien gewährt daher keinen Zugang mehr zu dieser Genehmigung.
Immobilienbesitz und steuerlicher Wohnsitz: unterschiedliche Konzepte
Der Besitz einer Immobilie macht Sie nicht automatisch zum steuerlichen Einwohner. Die spanische Steuerbehörde betrachtet eine Person in der Regel als steuerlich ansässig, wenn sie mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringt oder ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt in Spanien hat. Dies ist ein steuerliches Kriterium und unterscheidet sich vom aufenthaltsrechtlichen (Visa/Aufenthalte).
Risiken und praktische Empfehlungen
- Überschreitung der Aufenthaltsdauer: Überschreiten der 90/180-Tage-Regel kann zu Bußgeldern und Problemen bei künftigen Einreisen führen.
- Planung: Wenn Sie längere Aufenthalte planen, beantragen Sie das entsprechende Visum rechtzeitig. Konsultieren Sie das Konsulat Ihres Wohnsitzlandes.
- Dokumentation: Bewahren Sie Nachweise über Ein- und Ausreisen sowie Krankenversicherung und finanzielle Mittel auf, insbesondere wenn Sie als EU-Bürger länger als 3 Monate bleiben.
- Beratung: Die Fälle sind unterschiedlich (Familienangehörige von EU-Bürgern, Remote-Arbeit, Studenten). Eine individuelle Analyse verhindert Probleme.
- Bei Luxinmo haben wir bereits erklärt, wie man die NIE auf einfache Weise erhält. Wir empfehlen daher, den Beitrag zu lesen und uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren.
Zusammengefasst
Eigentum ≠ Aufenthaltserlaubnis. Mit einer Immobilie in Spanien können Sie:
- Als EU/EWR/Schweizer Bürger: bis zu 3 Monate ohne Formalitäten bleiben; über 3 Monate hinaus Registrierung als EU-Bürger mit Nachweis der Voraussetzungen.
- Als Nicht-EU-Bürger: Kurzaufenthalte bis 90/180; für längere Aufenthalte nationales Visum und Aufenthaltserlaubnis (nicht erwerbstätig, Arbeit, Studium, digitaler Nomade).
- Golden Visa durch Immobilien: abgeschafft seit 03.04.2025.
- 183 Tage: steuerliches Kriterium, nicht aufenthaltsrechtlich.
Offizielle Quellen
- Ministerio del Interior (Spanien): Kurzaufenthalt (90/180 Tage)
- Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten/Konsulate – Schengen-Visum (90/180), nationale Visa
- BOE – Königlicher Erlass 240/2007: Freizügigkeit und Aufenthalt von EU-Bürgern (>3 Monate)
- Spanische Nationalpolizei – Verlängerung des Kurzaufenthalts
- Spanische Steuerbehörde – Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit (183 Tage, wirtschaftliche Interessen)
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